in „Blickpunkt Lateinamerika“ 06.06.2011
Chile / Argentinien
Empört hat die Mapuche-Pastoral auf die Entscheidung von Chiles Oberstem Gerichtshof vom 3. Juni reagiert, wonach die Anwendung des Antiterrorgesetzes rechtmäßig sei. In einer gemeinsamen Erklärung der Mapuche-Pastoral der Diözesen Los Ángeles, Santiago, Valparaíso, Concepción und Temuco aus Chile sowie der Diözesen Neuquén und Bariloche aus Argentinien heißt es, die berechtigten Anliegen der Mapuche könnten weder durch Kriminalisierung noch durch Anwendung des Antiterrorgesetzes gelöst werden. (Hintergrundinformation zum vorliegenden Prozess gibt’s hier)
Missachtung internationalen Rechts
Chiles Regierung sei in der Vergangenheit unter anderem vom UN-Menschenrechtskomitee auf ihre Verpflichtung hingewiesen worden, die nationale Gesetzgebung internationalen rechtlichen Menschenrechts-Standards anzupassen. Das Antiterrorgesetz müsse schon deshalb abgelehnt werden, weil Zeugenaussagen herangezogen werden könnten, die anonym abgegeben werden. Die Forderungen der Mapuche seien vor dem geschichtlichen Hintergrund Chiles legitim, der Staat habe die Rechte der Indigenen systematisch verletzt. Der chilenische Innenminister Rodrigo Hinzpeter habe den Obersten Gerichtshof über seinen Anwalt gebeten, das Urteil nicht zu annullieren. Damit heiße die Regierung die Anwendung des Antiterrorgesetzes gegen die Mapuche gut, in klarem Widerspruch zu diversen eigenen Erklärungen und Vereinbarungen. (bs)
Hier der Link zur Erklärung (auf Spanisch): http://documentos.iglesia.cl