Einigung zwischen Regierung und NGOs

MINISTERRAT: Gesetzesprojekt über Entwicklungshilfe angenommen

Als das Zukunftspaket der Regierung im Herbst 2014 vorgestellt wurde, herrschte viel Aufregung bei den Nichtregierungsorganisationen (NGO), die im Bereich der Entwicklungshilfe tätig sind. Vor allem die geplante Herabsetzung der Zuschüsse für administrative Kosten sorgte zunächst für Unmut. Im Januar 2016 konnten die „Direction de la coopération“ und der „Cercle de coopération“ dann doch noch einen Kompromiss finden. Gestern verabschiedete der Ministerrat das entsprechende Gesetzesprojekt.

Im „Zukunftspak“ der Regierung war ursprünglich vorgesehen, den staatlichen Beitrag zu den Verwaltungskosten (hiermit sind vor allem Personal- und Mietkosten gemeint) der NGOs pro Organisation von bisher 15 auf 12 Prozent zurückzuschrauben. Auch wenn die Regierung stets betonte, dass das Gesamtvolumen der Luxemburger Entwicklungshilfe unangetastet bleibt, fürchteten die Nichtregierungsorganisationen, dass sie durch eine Absenkung der Obergrenze für administrative Kosten einen Teil ihres festangestellten Personals unter Umständen entlassen müssten. Die Direktorin des „Cercle de coopération“, Christine Dahm, sprach im Herbst 2015 in einem Interview mit dem Tageblatt von einem fatalen „Signal zu verstärktem Ehrenamt“, das zulasten des angestellten Personals gehen würde. Über ein Jahr hatten der „Cercle de coopération“ und das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten verhandelt, um im Rahmen des „Zukunftspak“ der Regierung „eine Konzentration der staatlichen Finanzhilfe für die am wenigsten entwickelten Länder“ zu erreichen und gleichzeitig „das Niveau der öffentlichen Entwicklungshilfe beizubehalten“. Im Januar 2016 konnten sich beide Seiten endlich einigen. So wird es zwar eine Absenkung der Obergrenze für administrative Kosten geben, allerdings fällt diese um nur einen Prozentpunkt von 15 auf 14 Prozent. Weitere Elemente der Einigung betreffen den Beteiligungssatz für Projekte, welche die am wenigsten entwickelten Länder und die Zielstaaten der luxemburgischen Entwicklungshilfe betreffen (80 Prozent), sowie den Kofinanzierungssatz für Projekte, die Länder betreffen, die weder Zielländer sind noch zu den am wenigsten entwickelten Ländern gehören (60 Prozent). Der Ministerrat hat gestern dem entsprechenden Gesetzesprojekt zugestimmt.

Dvv

In Tageblatt E-Paper Ausgabe vom 9.9.2016